In der Sendung "was!" wird am Montag den 05.12.2011 unter anderem ein Leiterntest ausgestrahlt, der von Uwe Holicka als Experte begleitet wurde. Im Test waren 4 Haushaltleitern aus dem Billig-, Mittelklasse- und Hochpreis-Sektor.
Der Beitrag wird zwischen 20.15 Uhr und 21.00 Uhr gesendet.
Fast jeder Haushalt besitzt eine Leiter. Doch Leiter ist nicht gleich Leiter, sagt jedenfalls Deutschlands einziger Sachverständiger für Steiggeräte. Er testet zusammen mit was!
Anmerkung der VDL-Redaktion:
Uwe Holicka ist Vorsitzender (Chairman) im CEN/TC 93 (Leitern). Es handelt sich hier um die wichtigste Position in diesem, mit etwa 50 Personen besetzten, europäischen Normenausschuss. Dies ist für den VDL und dessen Mitglieder ein äußerst wichtiger Aspekt, da der Verband ein nicht unerhebliches Mitspracherecht und entsprechende Einflussmöglichkeiten hat. http://www.holicka.com/
Befähigte Personen nach TRBS 1203
Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach 23. und 24. März 2011
Verband Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller (VDL) verlegt Sitz innerhalb von München
Der Verband hat die Geschäftsstelle im Dezember verlegt, bleibt aber in München. Die neue Anschrift lautet:
VDL
Verband Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller
Infanteriestraße 8,
2. Stock, Zimmer 217
80797 München
Telefon- und Telefaxnummern bleiben unverändert.
Präventionskampagne "Risiko raus"
Ersthelfer müssen keinen Schadenersatz fürchten
07.12.2010
Wer nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe leistet, muss bei Schäden in der Regel weder Schadenersatzforderungen noch strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne "Risiko raus!" hin. "Solche Bedenken sollten niemanden davon abhalten, Erste Hilfe zu leisten und sich zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden zu lassen", sagt Horst Reuchlein, Experte für Erste Hilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG.
Grundsätzlich kann der Ersthelfer nicht zum Schadenersatz herangezogen werden - weder für Schäden an fremden Sachen noch für eine ungewollt zugefügte Körperverletzung. Er muss also weder für den Ersatz von Kleidung aufkommen, die beim Verbinden einer Wunde beschädigt oder beschmutzt wurde, noch für einen möglichen Rippenbruch bei einer Herzdruckmassage.
Das ändert sich 2011 in der gesetzlichen Unfallversicherung
Neuregelung bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
29.11.2010
Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten müssen sich im kommenden Jahr auf veränderte Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung einstellen. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften hin. Am 1. Januar 2011 tritt die DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie löst die bisherigen Vorschriften ab, mit denen die gesetzliche Unfallversicherung die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit regelt.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind zwei wichtige Ratgeber im betrieblichen Alltag. Als Experten für Prävention unterstützen sie den Arbeitgeber dabei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Laut Arbeitssicherheitsgesetz ist der Arbeitgeber daher verpflichtet, sich entsprechend beraten zu lassen. Das Gesetz überträgt den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufgabe, Art und Umfang dieser Pflicht in eigenen Vorschriften auszugestalten.