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Prüfverfahren/GS-Zeichen/CE-Kennzeichnung PDF Drucken E-Mail

 

Prüfverfahren
Entgegen der weitverbreiteten Meinung, sind Prüfungen durch Institute wie TÜV, DEKRA, BG oder andere autorisierte Einrichtungen - zur Erlangung eines Sicherheitszeichens - freiwillig und keinesfalls gesetzlich vorgeschrieben.

GS-Zeichen: Geprüfte Sicherheit
Ergänzende Informationen von der Homepage der ZLS - Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik:

Das GS-Zeichen hat sich seit seiner Einführung 1977 zu einem weltweit anerkannten Sicherheitszeichen entwickelt. Grundlage für das GS-Zeichen ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Mit dem GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") dürfen technische Produkte versehen werden,

-wenn eine zugelassene, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchführt und bestätigt, dass das Baumuster den sicherheitstechnischen Anforderungen des GPSG entspricht (siehe § 7 Abs. 1 GPSG) und

-die Prüf- und Zertifizierungsstelle kontrolliert, dass die in Verkehr gebrachten Serienprodukte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen (Kontrollmaßnahmen, siehe § 7 Abs. 2 GPSG

(Lesen Sie den kompletten Artikel auf der ZLS-Homepage unter Zuständigkeitsbereich/'GS-Zeichen:
http://www.dguv.de/bg-pruefzert/de/produktsicherheit/pruefzeichen/gs-zeichen/index.jsp
)

CE-Kennzeichnung
Informationen von der Homepage der ZLS - Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik:

CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen
Die CE-Kennzeichnung sollte nicht verwechselt werden mit einem Zeichen wie dem GS-Zeichen oder dem BG-PRÜFZERT-Zeichen: Bei der CE-Kennzeichnung hat nur im Ausnahmefall eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle das Produkt geprüft! Ob dies der Fall ist oder nicht, sagt die CE-Kennzeichnung nicht aus. Beim GS-Zeichen und beim BG-PRÜFZERT-Zeichen
erfolgt außerdem eine Überwachung der Fertigung.

Die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung ist auf keinen Fall der (freiwilligen) Prüfung und Zertifizierung durch eine neutrale Stelle gleichwertig.

(Lesen Sie den kompletten Artikel auf der ZLS-Homepage unter Zuständigkeitsbereich/'GS-Zeichen:
http://www.dguv.de/bg-pruefzert/de/produktsicherheit/ce_zeichen/index.jsp
)

 
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