Der Technische Ausschuss (TA)

Unter dem Technische Ausschuss versteht man das Koordinierungsgremium des Verbandes im Fachbereich Technische Arbeit. Die Abstimmung erfolgt mit allen anderen Institutionen in technischen Fragen. Im Koordinierungsgremium sind alle Verbandsmitglieder vertreten. Der Technische Ausschuss wählt einen Obmann aus seinem Kreis für die Dauer von 2 Jahren. (Auszug aus der Satzung des VDL)
Seit 2018 ist Dipl.-Ing.Uwe Holicka kommissarischer Obmann des Technischen Ausschusses (TA). Zu seinen Amtsaufgaben zählt die Leitung der zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen.
Das Gremium befasst sich unter Anderem mit den Ergebnissen aus der Arbeit des  Komitees und Ausschussarbeit folgender europäischer und deutscher Gremien: CEN/TC 93* und des DIN NA 042 . Die aus den Ergebnissen abgeleiteten Auswirkungen auf den deutschen Markt und die nationalen Hersteller werden somit umgehend im TA aufgegriffen. 
Die weiteren aktiven Aufgaben des TA umfassen:
• Das Erstellen von Benutzerinformationen (Teil 3 der EN 131) in Form von Piktogrammen, welche auf den Produkten angebracht werden und deren Veröffentlichung im Internet. Die Ausarbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Prüfstellen. Hier insbesondere mit dem Fachbereich Handel und Logistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
 
• Die Beobachtung und Meldung von Wettbewerbsverstößen. Darunter fallen z. B. Plagiate oder Produkte, die nicht den einschlägigen Vorschriften entsprechen und damit möglicherweise sogar eine Gefährdung für die Nutzer darstellen. Die Marktüberwachung erfasst auch Erzeugnisse, die unrechtmäßig mit dem GS-Zeichen beworben werden und damit nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung, sondern auch Betrug am Kunden darstellen.
•Die Teilnahme an Sitzungen der nationalen und europäischen Normungsausschüsse für Leitern und Fahrgerüste.
Erläuterung verwendeter Abkürzungen:
*CEN Das Europäische Komitee für Normung.
*TC 93 Der Ausschuss innerhalb des CEN für die „Normung von tragbaren Leitern und Bodentreppen mit Ausnahme von Spezialleitern für den besonderen beruflichen Gebrauch“.