Schulung
Nach §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). muss der Arbeitgeber eine befähigte Person mit der wiederkehrenden Prüfung der Arbeitsmittel beauftragen. Das heißt, dass er für den Zustand der Arbeitsmittel verantwortlich ist.
Zusätzlich ist nach der TRBS1203 2.3 eine angemessene Weiterbildung unabdingbar.
Wir empfehlen Ihnen die Schulungsangebote von unseren Mitgliedern. Weitere Informationen stellen unsere Mitglieder über ihre Webseiten und natürlich in einer persönlichen Beratung zur Verfügung