Zertifizierungen

Prüfverfahren

Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind Prüfungen zur Erlangung eines Sicherheitszeichens durch Institute wie TÜV, DEKRA, BG oder andere anerkannte Prüfstellen freiwillig und keinesfalls gesetzlich vorgeschrieben.

GS-Zeichen: "Geprüfte Sicherheit"

Informationen von der Homepage der ZLS - Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik:
Das GS-Zeichen hat sich seit seiner Einführung 1977 zu einem weltweit anerkannten Sicherheitszeichen entwickelt. Grundlage für das GS-Zeichen ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Mit dem GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") dürfen technische Produkte versehen werden,
-wenn eine zugelassene, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchführt und bestätigt, dass das Baumuster den sicherheitstechnischen Anforderungen des ProdSG entspricht und
-die Prüf- und Zertifizierungsstelle kontrolliert, dass die in Verkehr gebrachten Serienprodukte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen.

CE-Kennzeichnung

Informationen von der Homepage der ZLS - Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Bei der CE-Kennzeichnung hat nur im Ausnahmefall eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle das Produkt geprüft! Ob dies der Fall ist oder nicht, sagt die CE-Kennzeichnung nicht aus.

Beim GS-Zeichen und beim BG-PRÜFZERT-Zeichen erfolgt außerdem eine Fertigungsüberwachung.

Die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung sind auf keinen Fall der (freiwilligen) Prüfung und Zertifizierung durch eine anerkannte Prüfstelle gleichwertig.